LAG Berlin - Urteil vom 30.09.1971 - 2 Sa 43/71, vom - Vorinstanzaktenzeichen
BAG - Urteil vom 06.06.1972 (1 AZR 438/71) - DRsp Nr. 2007/24422
BAG, Urteil vom 06.06.1972 - Aktenzeichen 1 AZR 438/71
DRsp Nr. 2007/24422
»Entspricht die Qualität der vom Arbeitnehmer geleisteten Dienste nicht den Erwartungen des Arbeitgebers und der vertraglichen Vereinbarung, beschäftigt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer gleichwohl unter den bisherigen Bedingungen weiter, so kann er nicht nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die teilweise Rückzahlung des vereinbarten und gezahlten Arbeitsentgelts mit der Begründung verlangen, die Dienste des Arbeitnehmers seien nicht vollwertig gewesen.«