LAG Hamm - Urteil vom 21.03.1977 - 10 Sa 1330/76, vom - Vorinstanzaktenzeichen
BAG - Urteil vom 08.09.1978 (3 AZR 418/77) - DRsp Nr. 2007/24334
BAG, Urteil vom 08.09.1978 - Aktenzeichen 3 AZR 418/77
DRsp Nr. 2007/24334
»Leistet eine Frau in dem Berechnungszeitraum vor der Schwangerschaft Mehrarbeit, Nacht- oder Sonntagsdienst, so ist die Vergütung hierfür der Berechnung des Mutterschutzlohnes auch dann zugrundezulegen, wenn sie erst später mit Lohnzahlungen außerhalb des Dreimonatszeitraums abgerechnet und ausgezahlt wird.«