BAG - Urteil vom 09.06.1971
4 AZR 268/70
Normen:
BAT § 22 ; BGB § 119 ; ZPO § 313 § 256 ;
Fundstellen:
AP Nr. 42 zu §§ 22, 23 BAT
ARST 1972, 18
Vorinstanzen:
I. ArbG Hildesheim - Urteil vom 27.02.1969 - 1 Ca 319/68, vom - Vorinstanzaktenzeichen
II. LAG Niedersachsen - Urteil vom 14.04. 1970 - 6 (3) Sa 189/69, vom - Vorinstanzaktenzeichen

BAG - Urteil vom 09.06.1971 (4 AZR 268/70) - DRsp Nr. 2007/24448

BAG, Urteil vom 09.06.1971 - Aktenzeichen 4 AZR 268/70

DRsp Nr. 2007/24448

»1. Wird im öffentlichen Dienst ein schriftlicher Arbeitsvertrag über die Weiterbeschäftigung eines Angestellten unter Eingruppierung in eine bestimmte Vergütungsgruppe abgeschlossen, kann darin grundsätzlich nicht nur ein "Seinswille" oder "Vollzugswille" über die Eingruppierung in die zutreffende Vergütungsgruppe gesehen werden, sondern steht dem Angestellten die Vergütung nach der vertraglich vereinbarten Vergütungsgruppe zu. 2. Dem Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst kann nicht zugemutet werden, jeweils im einzelnen zu prüfen, ob sein Dienstvorgesetzter sich bei vertraglichen Vereinbarungen mit ihm ihm Rahmen seiner Zuständigkeit hält. Er kann vielmehr darauf vertrauen, daß sein Vorgesetzter zum Abschluß von Verträgen mit ihm ermächtigt ist. 3. An eine dem beiderseitigen Parteivortrag und dem Urteilstatbestand widersprechende Feststellung in den Entscheidungsgründen ist das Revisionsgericht nicht gebunden.«

Normenkette:

BAT § 22 ; BGB § 119 ; ZPO § 313 § 256 ;

Hinweise:

Anmerkung: Zängl, AP Nr. 42 zu §§ 22, 23 BAT

Vorinstanz: I. ArbG Hildesheim - Urteil vom 27.02.1969 - 1 Ca 319/68, vom - Vorinstanzaktenzeichen
Vorinstanz: II. LAG Niedersachsen - Urteil vom 14.04. 1970 - 6 (3) Sa 189/69, vom - Vorinstanzaktenzeichen
Fundstellen
AP Nr. 42 zu §§ 22, 23 BAT
ARST 1972, 18