LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 02.08.1972 - 2 Sa 191/72, vom - Vorinstanzaktenzeichen
BAG - Urteil vom 11.01.1973 (5 AZR 467/72) - DRsp Nr. 2007/24410
BAG, Urteil vom 11.01.1973 - Aktenzeichen 5 AZR 467/72
DRsp Nr. 2007/24410
»1. Nach dem Berufsbildungsgesetz besteht kein Anspruch des Auszubildenden gegen den Ausbildenden, das Berichtsheft während der Arbeitszeit führen zu dürfen.2. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch des Auszubildenden gegen den Ausbildenden auf Übernahme der Fahrtkosten zum Besuch der Berufsschule.«