BAG - Urteil vom 12.04.1972
4 AZR 227/71
Normen:
BAT § 22 § 23, Anlage 1a ; ZPO § 256 ;
Fundstellen:
AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte
PersV 1973, 245
Vorinstanzen:
I. ArbG Bochum - Urteil vom 18.02.1971 - 2 Ca 75/71, vom - Vorinstanzaktenzeichen
II. LAG Hamm - Urteil vom 13.04.1971 - 3 Sa 210/71, vom - Vorinstanzaktenzeichen

BAG - Urteil vom 12.04.1972 (4 AZR 227/71) - DRsp Nr. 2007/24428

BAG, Urteil vom 12.04.1972 - Aktenzeichen 4 AZR 227/71

DRsp Nr. 2007/24428

»1. Der Antrag auf Feststellung des Anspruches, nach einer bestimmten Vergütungsgruppe "entlohnt" zu werden, erfaßt nicht nur das Arbeitsentgelt nach dieser Vergütungsgruppe, sondern bezieht sich auch auf alle weiteren Rechtsfolgen, die sich aus der Zugehörigkeit zu einer tariflichen Vergütungsgruppe ergeben wie Urlaubsdauer und Höhe der Reisekosten. 2. In Eingruppierungsstreitigkeiten von Angestellten des öffentlichen Dienstes ist grundsätzlich auszuführen, ob eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit vorliegt oder von einer überwiegend auszuübenden oder mehreren auszuübenden Teiltätigkeiten auszugehen ist, von denen keine überwiegt. 3. Sind den Tätigkeitsmerkmalen einer Vergütungsgruppe Beispiele beigefügt, so sind die Erfordernisse der betreffenden Fallgruppe als erfüllt anzusehen, wenn der Angestellte eine der in den Klammerbeispielen aufgeführten Tätigkeiten auszuüben hat. 4. Was unter einer Bearbeitung kurzfristiger "großer Kredite" zu verstehen ist, kann sich nach einer bestehenden tariflichen übung richten.«

Normenkette:

BAT § 22 § 23, Anlage 1a ; ZPO § 256 ;
Vorinstanz: I. ArbG Bochum - Urteil vom 18.02.1971 - 2 Ca 75/71, vom - Vorinstanzaktenzeichen
Vorinstanz: II. LAG Hamm - Urteil vom 13.04.1971 - 3 Sa 210/71, vom - Vorinstanzaktenzeichen
Fundstellen
AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte
PersV 1973, 245