LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 27.08.1958 - II LA 245/58, vom - Vorinstanzaktenzeichen
BAG - Urteil vom 15.07.1960 (1 AZR 496/58) - DRsp Nr. 2007/24512
BAG, Urteil vom 15.07.1960 - Aktenzeichen 1 AZR 496/58
DRsp Nr. 2007/24512
»Die Behörde eines Landes kann sich nicht rechtswirksam durch Vertrag mit einem bei ihr ausgeschiedenen Arbeitnehmer verpflichten, Bundes- oder Landesbehörden keine Auskünfte über den ausgeschiedenen Arbeitnehmer zu geben, solchen Behörden auch die Personalakten des Arbeitnehmers nicht zugänglich zu machen.«