BAG - Urteil vom 18.02.1976
5 AZR 616/74
Normen:
BAT § 12 Abs. 1 ; BGB § 611 Abs. 1 § 613a ; UniversitätsG Saarland § 12 Abs. 4 § 84 Abs. 2 ;
Fundstellen:
AP Nr. 5 zu § 1 Saarland, UniversitätsG
DVBl 1977, 454
EzA § 613a BGB Nr. 5
PersV 1977, 111
Vorinstanzen:
LAG Saarland - Urteil vom 09.10.1974 - 2 Sa 35/73, vom - Vorinstanzaktenzeichen

BAG - Urteil vom 18.02.1976 (5 AZR 616/74) - DRsp Nr. 2007/24375

BAG, Urteil vom 18.02.1976 - Aktenzeichen 5 AZR 616/74

DRsp Nr. 2007/24375

»1. Wenn die Aufgabe, Baumaßnahmen im Universitätsbereich durchzuführen, durch Gesetz von der Saarländischen Universität (Körperschaft des öffentlichen Rechts) auf das Saarland übertragen wird, hat das nicht zur Folge, daß die Arbeitsverhältnisse der im Baureferat beschäftigten Universitätsangestellten kraft Gesetzes gegen ihren Willen auf das Land übergehen. 2. Auch aus dem Tarifrecht läßt sich nichts für einen automatischen Übergang des Arbeitsverhältnisses herleiten. § 12 Abs. 1 BAT berechtigt den Arbeitgeber nicht, einen Angestellten zu einem neuen Dienstherrn zu versetzen. Ob der auf Fälle des gesetzlichen Aufgabenübergangs anzuwenden ist, bleibt offen. Auch nach diesem Tarifvertrag setzt der Übergang des Arbeitsverhältnisses auf einen anderen Arbeitgeber die Zustimmung des Arbeitnehmers voraus.«