BAG - Urteil vom 21.01.1970
4 AZR 106/69
Normen:
BAT § 22, Anlage 1a ; BGB § 285 § 288 ; ZPO § 256 ;
Fundstellen:
BAGE 22, 247
AP Nr. 30 zu §§ 22, 23 BAT
NJW 1970, 1207
PersV 1972, 186
Vorinstanzen:
LAG Hamburg - Urteil vom 11.12.1968 - 4 (H) Sa 74/68, vom - Vorinstanzaktenzeichen

BAG - Urteil vom 21.01.1970 (4 AZR 106/69) - DRsp Nr. 2007/24462

BAG, Urteil vom 21.01.1970 - Aktenzeichen 4 AZR 106/69

DRsp Nr. 2007/24462

»1. In sogenannten Eingruppierungsstreitigkeiten ist ein Feststellungsantrag nach § 256 ZPO nicht nur für die Hauptsache, sondern ebenso für die Zinsforderung zulässig. 2. Bei aufeinander aufbauenden Vergütungsgruppen ist unabhängig davon, ob und inwieweit das Tatsachengeschehen streitig oder unstreitig ist, zunächst das Vorliegen der allgemeinen und darauf das der qualifizierenden Merkmale festzustellen. 3. Für Fallgruppe 2 der Anlage 1a Vergütungsgruppe III BAT muß eine ganz besonders weitreichende, hohe Verantwortung verlangt werden, die diejenige beträchtliche überschreitet, die begriffsnotwendig schon die Merkmale der Anlage 1a Vergütungsgruppe IVa BAT erfordern.