LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 03.03.1971 - 6 Sa 543/70, vom - Vorinstanzaktenzeichen
BAG - Urteil vom 22.02.1972 (1 AZR 223/71) - DRsp Nr. 2007/24435
BAG, Urteil vom 22.02.1972 - Aktenzeichen 1 AZR 223/71
DRsp Nr. 2007/24435
»Zwar müssen bei der Beurteilung der Frage, ob bei einem Unfall grobe Fahrlässigkeit anzunehmen ist, auch subjektive Umstände berücksichtigt werden. Diese müssen aber mit dem Unfallgeschehen selbst im Zusammenhang stehen und geeignet sein, auf dieses einzuwirken. Solche Umstände, die entweder belastenden oder entlastender Art sind, müssen von demjenigen dargetan werden, der sich zu seinen Gunsten darauf berufen will.«