BAG - Urteil vom 22.03.1976
4 AZR 612/76
Normen:
BAT § 22, Anlage 1a ;
Fundstellen:
AP Nr. 100 zu §§ 22, 23 BAT
EzA §§ 22-23 BAT Nr. 15
RiA 1979, 34
Vorinstanzen:
LAG Hamm - Urteil vom 12.07.1976 - 9 (4) Sa 554/75, vom - Vorinstanzaktenzeichen

BAG - Urteil vom 22.03.1976 (4 AZR 612/76) - DRsp Nr. 2007/24343

BAG, Urteil vom 22.03.1976 - Aktenzeichen 4 AZR 612/76

DRsp Nr. 2007/24343

»1. Die besonderen tariflichen Tätigkeitsmerkmale für "Geschäftsstellenverwalter" gelten für alle Gerichtsbarkeiten einschließlich der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Sie kommen jedoch nur bei Angestellten zur Anwendung, die Schriftgut verwalten und in dem in der Protokollnotiz Nr. 25 vorgesehenen Ausmaß dem "mittleren Dienst" zugewiesene Tätigkeiten wahrnehmen. Hierunter ist der entsprechende beamtenrechtliche Begriff zu verstehen. 2. Gibt es bei einem Gericht weder dem mittleren Dienst zugewiesene Tätigkeiten noch Beamte des mittleren Dienstes, so richtet sich die Vergütung der Geschäftsstellenverwalter, soweit sie Schriftgut verwalten, nach den speziellen tariflichen Tätigkeitsmerkmalen für Registraturangestellte und im übrigen nach den allgemeinen ersten Fallgruppen für den Verwaltungsdienst. 3. Hat ein Angestellter des öffentlichen Dienstes nach seinem Arbeitsvertrag einen Anspruch auf Beschäftigung und Vergütung nach einer bestimmten Vergütungsgruppe des BAT erworben, so kann ihm dieser vertragliche Anspruch nur im Wege des Abänderungsvertrages oder der Änderungskündigung wieder entzogen werden.«

Normenkette:

BAT § 22, Anlage 1a ;

Hinweise:

Anmerkung: Zängl, AP Nr. 100 zu §§ 22, 23 BAT

Vorinstanz: LAG Hamm - Urteil vom 12.07.1976 - 9 (4) Sa 554/75, vom - Vorinstanzaktenzeichen
Fundstellen
AP Nr. 100 zu §§ 22, 23 BAT