BAG - Urteil vom 23.05.1979
4 AZR 576/77
Normen:
BAT § 22 § 23, Anlage 1a ;
Fundstellen:
AP Nr. 24 zu §§ 22,23 BAT 1975
PersV 1980, 475
Vorinstanzen:
LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 02.06.1977 7 Sa 136/76, vom - Vorinstanzaktenzeichen

BAG - Urteil vom 23.05.1979 (4 AZR 576/77) - DRsp Nr. 2007/24319

BAG, Urteil vom 23.05.1979 - Aktenzeichen 4 AZR 576/77

DRsp Nr. 2007/24319

»1. Die Vorbereitung, Leitung und Abwicklung der an einer Universität regelmäßig stattfindenden Internationalen Ferienkurse kann ein Arbeitsvorgang sein. 2. a) Die "entsprechende Tätigkeit" eines Angestellten mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung (VergGr IIa BAT Fallgruppe 1 erste Alternative) muß sich jeweils auf die konkrete wissenschaftliche Hochschulbildung des Angestellten beziehen. b) Demgegenüber kann bei einem "sonstigen Angestellten" (zweite Alternative) eine allgemeine, nicht fachspezifische akademische Qualifikation ausreichen. Dies ist der Fall, wenn die Tätigkeit ohne Bezug zu einer konkreten akademischen Fachdisziplin ein Urteilsvermögen, einen Bildungsstand und ein Allgemeinwissen eines ausgebildeten Akademikers fordert.«

Normenkette:

BAT § 22 § 23, Anlage 1a ;

Hinweise:

Anmerkung: Göller, AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT 1975