BAG - Urteil vom 24.11.1976
4 AZR 501/75
Normen:
BAT § 4 Abs. 1 § 22, Anlage 1a § 23 ;
Fundstellen:
AP Nr. 94 zu §§ 22, 23 BAT
EzA §§ 22-23 BAT VergGr II Nr. 1
EzB BBiG § 12 Abs. 1 Nr. 2b, Nr. 3
PersV 1978, 285
Vorinstanzen:
LAG Hamm - Urteil vom 24.06.1975 - 6 Sa 76/75, vom - Vorinstanzaktenzeichen

BAG - Urteil vom 24.11.1976 (4 AZR 501/75) - DRsp Nr. 2007/24367

BAG, Urteil vom 24.11.1976 - Aktenzeichen 4 AZR 501/75

DRsp Nr. 2007/24367

»1. Eine Angestellte, die als Sprachlehrerin im Bereich des zur Verwaltung gehörigen Akademischen Auslandsamtes einer Universität im Lehrgebiet "Deutsch als Fremdsprache" Sprachkurse für ausländische Studienbewerber und ausländische Studenten abhält, ist nicht "Hochschullehrer" im Sinne des BAT (vgl. § 1 Abs. 2 des 31. TV zur Änderung und Ergänzung des BAT vom 18. Oktober 1973). 2. Eine solche Angestellte ist als Verwaltungsangestellte auch nicht "Lehrkraft" im Sinne der Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen. 3. Mit einem unter den BAT fallenden Verwaltungsangestellten kann wirksam auch mündlich, vereinbart werden, daß sich seine Vergütung nach der Anlage 1a zum BAT richtet.«

Normenkette:

BAT § 4 Abs. 1 § 22, Anlage 1a § 23 ;
Vorinstanz: LAG Hamm - Urteil vom 24.06.1975 - 6 Sa 76/75, vom - Vorinstanzaktenzeichen
Fundstellen
AP Nr. 94 zu §§ 22, 23 BAT