LAG Düsseldorf - Urteil vom 06.12.1974 - 9 Sa 1419/74, vom - Vorinstanzaktenzeichen
BAG - Urteil vom 25.03.1976 (2 AZR 136/75) - DRsp Nr. 2007/24373
BAG, Urteil vom 25.03.1976 - Aktenzeichen 2 AZR 136/75
DRsp Nr. 2007/24373
»1. Nur bei vorsätzlich falscher Beantwortung der Frage des Arbeitgebers nach der Schwerbeschädigten- oder Schwerbehinderteneigenschaft des Arbeitnehmers kann ein Recht zur Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung nach BGB § 123 gegeben sein.2. Wurde einem Arbeitnehmer - noch unter der Geltung des Schwerbeschädigtengesetzes vom 14. August 1961 - in einem "Ausweis für Schwerbehinderte" eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 80 v.H. bestätigt, so ist der Arbeitnehmer gegenüber einem künftigen Arbeitgeber zur Offenbarung dieser Tatsache nur dann verpflichtet, wenn er erkennen kann, daß er wegen der Behinderung die vorgesehene Arbeit nicht werde leisten können.«