BAG - Urteil vom 26.10.1977
4 AZR 336/76
Normen:
BAT § 33 ; BGB § 133 § 157 § 315 § 781 ;
Fundstellen:
AP Nr. 4 zu § 33 BAT
EzA § 33 BAT Nr. 2
PersV 1979, 162
Vorinstanzen:
LAG Düsseldorf - Urteil vom 18.03.1976 - 3 Sa 875/75, vom - Vorinstanzaktenzeichen

BAG - Urteil vom 26.10.1977 (4 AZR 336/76) - DRsp Nr. 2007/24352

BAG, Urteil vom 26.10.1977 - Aktenzeichen 4 AZR 336/76

DRsp Nr. 2007/24352

»1. Die 1968 abgeschlossene Vereinbarung in einem die Geltung des BAT vorsehenden schriftlichen Arbeitsvertrag "Es wird eine Leistungszulage von 125,-- DM gezahlt, die steuer- und sozialversicherungspflichtig ist" kann nicht dahin ausgelegt werden, daß der Angestellte Anspruch auf Ministerialzulage haben soll und ihm demgemäß ab 1. Januar 1972 die die Ministerialzulage ablösende Stellenzulage zusteht. 2. Zahlt eine von öffentlichrechtlichen Geld- und Zuschußgebern abhängige Stiftung ohne deren Zustimmung eine entsprechende Stellenzulage unter Widerrufsvorbehalt, so verstößt ihr Widerruf nicht gegen die Billigkeit, wenn der Stiftung die zur Bezahlung der Stellenzulage notwendigen Geldmittel endgültig versagt werden.