BAG - Urteil vom 27.02.1958
2 AZR 349/55
Normen:
BGB § 242 § 611 Abs. 1 ;
Fundstellen:
AP Nr. 1 zu § 242 BGB Nachvertragliche Treuepflicht
Vorinstanzen:
LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 30.04.1955 - II Sa 243/54, vom - Vorinstanzaktenzeichen

BAG - Urteil vom 27.02.1958 (2 AZR 349/55) - DRsp Nr. 2007/24528

BAG, Urteil vom 27.02.1958 - Aktenzeichen 2 AZR 349/55

DRsp Nr. 2007/24528

»Hat anläßlich ostzonaler Konfiskationsmaßnahmen ein leitender Angestellter Betriebsgeheimnisse seines früheren Arbeitgebers in Berichten zusammengefasst und diese in die Bundesrepublik verbracht, so kann aus dem Gesichtspunkt der nachvertraglichen Treuepflicht der Angestellte verpflichtet sein, die Berichte an seine frühere Arbeitgeberin herauszugeben. Diese ihrerseits kann aus dem gleichen Gesichtspunkt verpflichtet sein, den Angestellten dafür angemessen zu entlohnen, daß er ihr mit der Herausgabe der Berichte Betriebsgeheimnisse erhält, die ihr sonst verloren gegangen wären.«

Normenkette:

BGB § 242 § 611 Abs. 1 ;

Hinweise:

Anmerkung: Hefermehl, AP Nr. 1 zu § 242 BGB Nachvertragliche Treuepflicht

Vorinstanz: LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 30.04.1955 - II Sa 243/54, vom - Vorinstanzaktenzeichen
Fundstellen
AP Nr. 1 zu § 242 BGB Nachvertragliche Treuepflicht