LAG München - Urteil vom 24.06.1959 - III Sa 899/58, vom - Vorinstanzaktenzeichen
BAG - Urteil vom 27.10.1960 (5 AZR 427/59) - DRsp Nr. 2007/24509
BAG, Urteil vom 27.10.1960 - Aktenzeichen 5 AZR 427/59
DRsp Nr. 2007/24509
»1. Wenn Volontärarzttätigkeit vereinbart ist, aber Assistenzarzttätigkeit unter Duldung des zuständigen Vorgesetzten erbracht wird, kann der Gesichtspunkt der Duldungs- oder Anscheinsvollmacht zu einer entsprechenden Vertragsänderung führen.2. Zahlt eine Universitätsklinik an alle ihre Assistenzärzte ohne Rücksicht darauf, ob sie gewerkschaftlich organisiert sind oder nicht, Tarifgehälter, so ist das die übliche Vergütung iS des § 612 Abs. 2BGB in der betreffenden Klinik.«