LAG München - Urteil vom 16.01.1969 - 3 Sa 929/68, vom - Vorinstanzaktenzeichen
BAG - Urteil vom 28.01.1970 (4 AZR 153/69) - DRsp Nr. 2007/24461
BAG, Urteil vom 28.01.1970 - Aktenzeichen 4 AZR 153/69
DRsp Nr. 2007/24461
»1. Vergütungsansprüche, die noch unter der Geltung TOA entstanden und fällig geworden waren, wurden mit Inkrafttreten des BAT von dessen Ausschlußfristen erfaßt, und zwar mit der Maßgabe, daß für bei Inkrafttreten des BAT nach dem Recht der TOA entstandene Ansprüche die Ausschlußfrist am 31. Dezember 1961 endete.2. Auch die Anwendung von Ausschlußfristen steht unter dem Grundgedanken des § 242BGB. Hierbei kommt jedoch dem Zweck der Anschlußfristen maßgebliche Bedeutung zu.«