BAG - Urteil vom 28.08.1958
3 AZR 601/57
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 ;
Fundstellen:
AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung
Vorinstanzen:
LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 17.09.1957 - 1 Sa 107/57, vom - Vorinstanzaktenzeichen

BAG - Urteil vom 28.08.1958 (3 AZR 601/57) - DRsp Nr. 2007/24523

BAG, Urteil vom 28.08.1958 - Aktenzeichen 3 AZR 601/57

DRsp Nr. 2007/24523

»Die Verurteilung eines Arbeiters des öffentlichen Dienstes zu einer Gefängnisstrafe rechtfertigt zwar nicht ohne weiteres die Annahme, daß der Verurteilte deswegen auch anfällig für andere Arten von Straftaten oder allgemein pflichtvergessen ist. Sie kann aber trotzdem mit Rücksicht darauf, daß im öffentlichen Dienst an das außerdienstliche Verhalten strenge Anforderungen zu stellen sind, ein hinreichender Grund für eine befristete Kündigung sein.«

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2 ;
Vorinstanz: LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 17.09.1957 - 1 Sa 107/57, vom - Vorinstanzaktenzeichen
Fundstellen
AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung