BAG - Urteil vom 31.01.1979
4 AZR 372/77
Normen:
BAT § 22, Anlage 1a ; ZPO § 66 § 256 ;
Fundstellen:
AP Nr. 14 zu §§ 22, 23 BAT 1975
PersV 1980, 168
Vorinstanzen:
LAG Niedersachsen - Urteil vom 24.02.1977 - 6(8) Sa 140/76, vom - Vorinstanzaktenzeichen

BAG - Urteil vom 31.01.1979 (4 AZR 372/77) - DRsp Nr. 2007/24328

BAG, Urteil vom 31.01.1979 - Aktenzeichen 4 AZR 372/77

DRsp Nr. 2007/24328

»1. Behauptet der Kläger einer Eingruppierungsfeststellungsklage, daß nur 15 v.H. seiner Arbeitszeit mit entsprechenden Aufgaben ausgefüllt werden, so ist die Klage nach § 22 BAT n.F. in der Regel unschlüssig. 2. Allein auf Beschlüsse der Kreisorgane bzw deren organschaftliche Willensbildung können Ansprüche auf höhere Vergütung nicht gestützt werden. Dazu bedarf es entsprechender zivilrechtlicher Vertragsangebote. 3. Stellenplanänderungen haben keine tarif- und zivilrechtliche Bedeutung. 4. Das rechtliche Interesse für eine Nebenintervention auf Seiten eines mit einer Eingruppierungsfeststellungsklage überzogenen Landkreises kann für den Rechtsträger der staatlichen Kommunalaufsicht auch in der Überwachung und Durchsetzung der haushaltsrechtlichen Vorschriften für die Stellenpläne der Kommunen bestehen.«

Normenkette:

BAT § 22, Anlage 1a ; ZPO § 66 § 256 ;