EuGH - Urteil vom 11.08.1995
Rs C-43/94 P
Normen:
EWG/EAGEAG Beamtenstatut Art. 71 Anhang VII Art. 10; BSB (Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten);
Fundstellen:
EuGH Slg. 1995, I-2441 (Parlament/Vienne)
Vorinstanzen:
Gericht erster Instanz - T-15/93 - 30.11.1993 - (Vienne/Parlament, Slg 1993, II-1327),

Beamte - Kostenerstattung - Tagegeld - Gegenstand - Beamter auf Probe, der zunächst Hilfskraft und dann Bediensteter auf Zeit war - Begrenzung der Dauer der Zahlung - Ausschluß

EuGH, Urteil vom 11.08.1995 - Aktenzeichen Rs C-43/94 P

DRsp Nr. 2000/4536

Beamte - Kostenerstattung - Tagegeld - Gegenstand - Beamter auf Probe, der zunächst Hilfskraft und dann Bediensteter auf Zeit war - Begrenzung der Dauer der Zahlung - Ausschluß

(Europäisches Parlament gegen Philippe Vienne) Der Beamte hat gemäß Artikel 71 des Statuts beim Dienstantritt unter den in Artikel 10 des Anhangs VII des Statuts festgelegten Voraussetzungen Anspruch auf die Zahlung von Tagegeld, unabhängig davon, ob der Betroffene zuvor in Anwendung der Bestimmungen für die sonstigen Bediensteten beim Dienstantritt als Hilfskraft oder als Bediensteter auf Zeit derartige Entschädigungen erhalten hat.