Der 44jährige Kläger ist seit Juli 1982 bei der Beklagten, die ein Bauunternehmen mit Sitz in B betreibt, als Einschaler beschäftigt. Er wohnt 60 km vom Betriebssitz der Beklagten entfernt. Seit 1983 stellte die Beklagte dem Kläger für die Fahrten von seiner Wohnung zu den Baustellen einen Pkw zur Verfügung, mit dem er auch die in der Nähe seines Wohnortes in den Niederlanden wohnenden Arbeitskollegen (zeitweise vier, derzeit zwei) zu den einzelnen Baustellen befördert.
Am 20. Juni 1985 schlossen die Beklagte und der bei ihr bestehende Betriebsrat folgende Betriebsvereinbarung:
"Es wird vereinbart, daß die jeweiligen Fahrer eines Firmen-Busses, die Mitarbeiter vom Bauhof aus zur Baustelle befördern, für die Fahrzeit der Hin- und Rückfahrt folgende Pauschalen täglich erhalten:
bis 50 km: einf. Strecke, wie z.B. Wesel, Emmerich: DM 15,00
bis 75 km: einf. Strecke, wie z.B. Dinslaken, Oberhausen: DM 22,50
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|