Der Widerspruchsbescheid des Westdeutschen Rundfunks vom 16. Juli 2014 - 640 956 667 -, das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 20. Juli 2015 -
Das Urteil des Verwaltungsgerichts und der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts werden aufgehoben und die Sache an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen.
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