Auf die sofortige Beschwerde des Klägerprozessbevollmächtigten wird der Gegenstandswertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 13.10.2020,Az.
I. In der Hauptsache begehrte der Kläger die Reduzierung seiner wöchentlichen Arbeitszeit von 35,5 Wochenarbeitsstunden auf 26,625 Stunden unter Verteilung der reduzierten Arbeitszeit durch Festlegung von arbeitsfreien Tagen in zwei Blöcken. Das bisherige Bruttomonatseinkommen des Klägers betrug 4.119,66 €.
Durch Vergleich vom 02.10.2020 einigten sich die Parteien auf die begehrte Arbeitszeitänderung mit Wirkung ab 01.01.2021.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|