LAG Köln - Urteil vom 15.05.2019
11 Sa 790/18
Normen:
BetrAVG § 7 Abs. 1 S. 1; BetrAVG § 1 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 09.11.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 7504/17

Begriff der betrieblichen Altersversorgung i.S. von § 7 Abs. 1 S. 1 BetrAVGVoraussetzungen des Insolvenzschutzes für Versorgungszusagen

LAG Köln, Urteil vom 15.05.2019 - Aktenzeichen 11 Sa 790/18

DRsp Nr. 2019/16323

Begriff der betrieblichen Altersversorgung i.S. von § 7 Abs. 1 S. 1 BetrAVG Voraussetzungen des Insolvenzschutzes für Versorgungszusagen

Insolvenzschutz für eine Versorgungszusage besteht nur dann, wenn diese "aus Anlass" des Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnisses erteilt worden ist. Dies ist nicht der Fall, wenn der Arbeitnehmer bzw. Beschäftigte zugleich Gesellschafter der Kapitalgesellschaft ist, zu der das Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnis besteht und nicht das Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis, sondern andere Gründe für die Erteilung der Versorgungszusage ausschlaggebend waren. Dabei ist Indiz für einen Zusammenhang mit der Gesellschafterstellung, wenn ein Unternehmen allen Gesellschaftern und nur ihnen ein Versorgungsversprechen gegeben hat.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 09.11.2018 - 3 Ca 7504/17 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BetrAVG § 7 Abs. 1 S. 1; BetrAVG § 1 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Einstandspflicht des Beklagten als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung.

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