Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 25.10.2018 -
Die Klägerin hat die Kosten der Berufung zu tragen.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, an die Klägerin eine Entschädigung wegen eines Verstoßes gegen das Verbot der Benachteiligung wegen ihrer Behinderung zu zahlen.
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