Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 13.12.2018 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Reduzierung und Neuverteilung der Arbeitszeit.
Der Kläger ist seit dem 01.10.2014 für das beklagte Luftfahrtunternehmen, welches mehr als 18.000 Arbeitnehmer beschäftigt, als Flugzeugführer/Co-Pilot tätig. Er bedient das Flugzeugmuster Airbus A , Stationierungsort ist M . Hinsichtlich der Einzelheiten des Anstellungsvertrages vom 23.09.2014 wird auf Bl. 6 f. d. A. verwiesen.
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