Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung
BSG, Beschluß vom 29.11.1989 - Aktenzeichen 7 BAr 130/88
DRsp Nr. 1999/6863
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung
1. Die Nichtzulassungsbeschwerde wegen Abweichung wird nicht ausreichend begründet, wenn das Urteil, von dem das Landessozialgericht angeblich abgewichen ist, zwar verkündet, vor Ablauf der Begründungsfrist aber nicht abgesetzt worden ist.2. Wenn das Landessozialgericht eine Vorschrift, die in dem herangezogenen Urteil des Bundessozialgerichts angewendet worden ist, nicht erwähnt und nicht angewendet hat, so liegt noch keine Abweichung vor. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]