Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 26. April 2022 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.
I
In dem zugrunde liegenden Rechtsstreit streiten die Beteiligten um die Feststellung der Mitgliedschaft des Klägers in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR).
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