Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 6. April 2016 - L 8 SO 1244/14 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
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Im Streit sind Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe - (SGB XII).
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