Die Beschwerden der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz 17. November 2016 werden zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 38 731,79 Euro festgesetzt.
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