Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 19. Juli 2022 wird als unzulässig verworfen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
In dem der Nichtzulassungsbeschwerde zugrunde liegenden Rechtsstreit streiten die Beteiligten über die Feststellung der Versicherungspflicht aufgrund Beschäftigung der Klägerin in ihrer Tätigkeit als Gesellschafterin-Geschäftsführerin der zu 1. beigeladenen GmbH ab dem 1.3.2015.
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