Auf die Beschwerde der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 30. November 2021 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
I
Die Beteiligten streiten im Wege einer Fortsetzungsfeststellungsklage darüber, ob der Beklagte den Antrag der Klägerin auf Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, konkret auf Übernahme der Kosten für Gesangsunterricht und Korrepetition, versagen bzw ablehnen durfte.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|