Auf die Beschwerde der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 14. Juli 2021 aufgehoben.
Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
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Im Streit steht die Erteilung eines Bildungsgutscheins für eine berufliche Weiterbildung.
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