LSG Berlin-Brandenburg, vom 01.08.2022 - Vorinstanzaktenzeichen L 21 U 15/20
SG Berlin, vom 10.12.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 163 U 856/14
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen VerfahrenDarlegung der grundsätzlichen Bedeutung der RechtssacheBezeichnung von Verfahrensmängeln
BSG, Beschluss vom 10.05.2023 - Aktenzeichen B 2 U 123/22 B
DRsp Nr. 2023/8175
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen VerfahrenDarlegung der grundsätzlichen Bedeutung der RechtssacheBezeichnung von Verfahrensmängeln
1. Ein Beschwerdeführer muss zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache eine Rechtsfrage formulieren, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit und (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog. Breitenwirkung) darlegen – hier verneint für Rechtsfragen u.a. zur Beweiswürdigung oder richterlichen Überzeugungsbildung des Gerichts in einem Rechtsstreit über den Anspruch einer Kassiererin auf Verletztenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung aufgrund von Banküberfällen.
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