Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 30. November 2016 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 60 000 Euro festgesetzt.
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Der Kläger wendet sich gegen die Entziehung seiner vertragsärztlichen Zulassung wegen Nichtausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit.
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