BSG - Beschluss vom 28.06.2017
B 6 KA 76/16 B
Normen:
EBM-Ä (2008) Nr. 13400; SGB V § 73 Abs. 1a; SGB V § 87 Abs. 1 S. 1; SGB V § 87 Abs. 2; SGB V § 87b Abs. 2 S. 1; SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1; SGG § 160a Abs. 2 S. 3;
Vorinstanzen:
LSG Bayern, vom 11.05.2016 - Vorinstanzaktenzeichen L 12 KA 39/15
SG München, vom 04.02.2015 - Vorinstanzaktenzeichen S 38 KA 1031/14

Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen VerfahrenDarlegung der grundsätzlichen Bedeutung der RechtssacheHonorarverteilungsgerechtigkeit bei Regelungen über sog. Topf in Topf-Leistungen

BSG, Beschluss vom 28.06.2017 - Aktenzeichen B 6 KA 76/16 B

DRsp Nr. 2017/13934

Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache Honorarverteilungsgerechtigkeit bei Regelungen über sog. Topf in Topf-Leistungen

Bei einer Rechtssache ist eine grundsätzliche Bedeutung nur gegeben, wenn in dem angestrebten Revisionsverfahren eine Rechtsfrage entschieden werden müsste, die durch die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung nicht hinreichend geklärt ist und deren Beantwortung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der bereits für vergleichbaren Konstellationen ergangenen Rechtsprechung nicht ohne Weiteres auf der Hand liegt. Dabei kann im Hinblick auf § 162 SGG nur eine Rechtsfrage relevant sein, die sich nach bundesrechtlichen Maßgaben beantwortet (hier verneint für Rechtsfragen zum Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit bei Regelungen über die sog. Topf in Topf-Leistung nach Nr. 13400 EBM-Ä 2008).

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 11. Mai 2016 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 36 003 Euro festgesetzt.

Normenkette:

EBM-Ä (2008) Nr. 13400; SGB V § 73 Abs. 1a; SGB V § 87 Abs. 1 S. 1; SGB V § 87 Abs. 2; SGB V § 87b Abs. 2 S. 1; SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1; SGG § 160a Abs. 2 S. 3;

Gründe:

I