Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 25. August 2016 wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 10 000 Euro festgesetzt.
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Die in einer Berufsausübungsgemeinschaft als Ärzte für Allgemeinmedizin an der vertragsärztlichen Versorgung im Bezirk der beklagten KÄV teilnehmenden Kläger wenden sich gegen ihre Heranziehung zur Teilnahme am ärztlichen Notdienst.
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