SGB IX § 69 Abs. 4; Rundfunkbeitragsstaatsvertrag Bayern § 4 Abs. 2 Nr. 1-3; SchwbAwV § 3 Abs. 1 Nr. 5; GG Art. 3 Abs. 1; SGG § 118 Abs. 1 S. 1; SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1; SGG § 160a Abs. 2 S. 3; SGG § 172 Abs. 2; ZPO § 406 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LSG Bayern, vom 19.04.2017 - Vorinstanzaktenzeichen L 18 SB 105/16
SG Bayreuth, vom 16.06.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 12 SB 371/14
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen VerfahrenDarlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer RechtssacheFeststellung des Nachteilsausgleichs RF im Schwerbehindertenrecht im Hinblick auf eine Ungleichbehandlung von blinden oder hörgeschädigten Menschen gegenüber schwerbehinderten Menschen mit Mindest-GdB von 80
BSG, Beschluss vom 09.11.2017 - Aktenzeichen B 9 SB 35/17 B
DRsp Nr. 2018/1048
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen VerfahrenDarlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer RechtssacheFeststellung des Nachteilsausgleichs RF im Schwerbehindertenrecht im Hinblick auf eine Ungleichbehandlung von blinden oder hörgeschädigten Menschen gegenüber schwerbehinderten Menschen mit Mindest-GdB von 80
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