BAG - Urteil vom 05.12.1975
4 AZR 13/75
Normen:
BeihilfeVO Nr. 3 vom 17. März 1959; Satzung der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester § 39 ;
Fundstellen:
AP Nr. 5 zu § 3 Beihilfevorschriften
RdA 1976, 146
RiA 1976, 129
Vorinstanzen:
LAG Düsseldorf, vom 15.07.1974 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Sa 150/74

Beihilfe: Zuschüsse zu Heilverfahren und Zahnersatz

BAG, Urteil vom 05.12.1975 - Aktenzeichen 4 AZR 13/75

DRsp Nr. 2007/24613

Beihilfe: Zuschüsse zu Heilverfahren und Zahnersatz

»1. § 39 der Satzung der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester vom 30. April 1938 sieht zwar nur vor, daß Zuschüsse zu Heilverfahren und Zahnersatz gewährt werden können. Trotz dieser Kann-Vorschrift besteht jedoch im Zusammenhang mit den Richtlinien vom 12. Mai 1969 hierzu ein Rechtsanspruch auf Zuschüsse zu diesen Kosten, da jede Entscheidung ermessensfehlerhaft wäre, die dementgegen keinen Zuschuß gewähren würde. 2. In den Beihilfevorschriften und der Satzung der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester liegen zwei gesetzlich gleichrangig konkurrierende Leistungsbestimmungen vor, die nach ihrem Wortlaut jeweils nur insoweit Anwendung finden sollen, als keine Leistungen Dritter erbracht werden. Die Kollision dieser Normen muß durch Auslegung gelöst werden. 3. Diese Auslegung ergibt, daß die Leistungen nach § 39 der Satzung der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester den Charakter einer Zusatzversicherung haben, der eine Anrechnung bei der Beihilfe ausschließt.«

Normenkette:

BeihilfeVO Nr. 3 vom 17. März 1959; Satzung der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester § 39 ;
Vorinstanz: LAG Düsseldorf, vom 15.07.1974 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Sa 150/74
Fundstellen
AP Nr. 5 zu § 3 Beihilfevorschriften
RdA 1976, 146
RiA 1976, 129