BSG - Urteil vom 12.06.1989
2 RU 53/88
Normen:
RVO § 728 Abs. 3, § 729 Abs. 2, § 734 ;

Beitragsbemessung in der Unfallversicherung bei nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten

BSG, Urteil vom 12.06.1989 - Aktenzeichen 2 RU 53/88

DRsp Nr. 1999/6726

Beitragsbemessung in der Unfallversicherung bei nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten

1. Ob nach § 728 Abs. 3 RVO der vierfache Beitragssatz zu fordern ist, weil nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten ausgeführt wurden, ist danach zu beurteilen, ob das Bauunternehmen zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung in seinem Bestand gesichert ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

RVO § 728 Abs. 3, § 729 Abs. 2, § 734 ;