BSG - Urteil vom 02.08.1989
1 RA 33/88
Normen:
AVG § 83e Abs. 1 Nr. 2 ; RVO § 1304 Abs. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
NJW 1990, 791

Beitragszuschuß für Rentenbezieher bei Mitgliedschaft in privatem Krankenversicherungsunternehmen

BSG, Urteil vom 02.08.1989 - Aktenzeichen 1 RA 33/88

DRsp Nr. 1999/6962

Beitragszuschuß für Rentenbezieher bei Mitgliedschaft in privatem Krankenversicherungsunternehmen

1. Hat ein Rentenbezieher wegen seines in der Versicherung des Ehegatten nicht voll abgesicherten Krankheitsrisikos eine eigene Versicherung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen abgeschlossen und ist er dort zu eigenen Beitragsaufwendungen verpflichtet, so ist der Beitragszuschuß zu diesen Aufwendungen nicht deshalb zu versagen, weil sein Leistungsanspruch aus der Zusatzversicherung eine Vorausleistung der Versicherung des Ehegatten voraussetzt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AVG § 83e Abs. 1 Nr. 2 ; RVO § 1304 Abs. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen
NJW 1990, 791