LAG Köln - Teilurteil vom 22.08.2019
7 Sa 441/17
Normen:
ZPO § 254; ZPO § 308;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 06.04.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 4609/16

Berechnung der für die variable Vergütung eines Arbeitnehmers maßgeblichen Barwertmarge bei der Vermittlung von Leasinggeschäften

LAG Köln, Teilurteil vom 22.08.2019 - Aktenzeichen 7 Sa 441/17

DRsp Nr. 2020/7984

Berechnung der für die variable Vergütung eines Arbeitnehmers maßgeblichen Barwertmarge bei der Vermittlung von Leasinggeschäften

Zur Berechnung der sog. Barwertmarge im Leasinggeschäft. Zur Beweiswürdigung in Bezug auf die Fragestellung, ob die Arbeit des Klägers für den verbindlichen Abschluss bestimmter Leasingverträge ausschlaggebend war.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 06.04.2017 in Sachen 4 Ca 4609/16 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft zu erteilen über

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Leasingvertragsnummer

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Leasingobjekt

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Nettoanschaffungskosten

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Refinanzierungskosten

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Refinanzierungsüberschuss

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Laufzeit des Leasingvertrages in Monaten

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Monatliche Leasingrate

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Leasingschlusszahlung

und die sich daraus ergebende Barwertmarge, bezogen auf

die Grundmietzeit

zu den von der Beklagten mit den nachfolgend genannten Kunden im Zeitraum 01.01.2015 bis 30.11.2015 abgeschlossenen und abgerechneten Leasingverträgen

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Kunde M G und C K , betreffend ein

Bohrsystem und eine Säge

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Kunde H G , betreffend zwei Leasingverträge

vom 13.05.2015

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Kunde T G , betreffend eine neue und eine

gebrauchte Maschine

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Kunde Mu G , betreffend zwei

LKW-Anhänger

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Kunde H G , betreffend einen Breyer

Extrusionskopf.

2. 3. 4. 5.