LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 10.09.2019
6 Sa 441/17
Normen:
BetrAVG § 1;
Vorinstanzen:
ArbG Trier, vom 23.08.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 269/17

Berechnung der Höhe des Anspruchs auf betriebliche Altersversorgung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.09.2019 - Aktenzeichen 6 Sa 441/17

DRsp Nr. 2020/717

Berechnung der Höhe des Anspruchs auf betriebliche Altersversorgung

Tenor

I.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 23. August 2017 - 4 Ca 269/17 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise wie folgt abgeändert:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 426,69 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz

aus 38,79 Euro brutto seit 02. Mai 2016,

aus 38,79 Euro brutto seit 01. Juni 2016,

aus 38,79 Euro brutto seit 04. Juli 2016,

aus 38,79 Euro brutto seit 01. August 2016,

aus 38,79 Euro brutto seit 01. September 2016,

aus 38,79 Euro brutto seit 04. Oktober 2016,

aus 38,79 Euro brutto seit 02. November 2016,

aus 38,79 Euro brutto seit 01. Dezember 2016,

aus 38,79 Euro brutto seit 02. Januar 2016,

aus 38,79 Euro brutto seit 01. Februar 2017 und

aus 38,79 Euro brutto seit 01. März 2017

zu zahlen.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz tragen der Kläger zu 95 % und die Beklagte zu 5 %.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BetrAVG § 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Höhe eines Anspruchs des Klägers auf betriebliche Altersversorgung.

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