Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. April 2021 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander außergerichtliche Kosten auch des Revisionsverfahrens nicht zu erstatten.
I
Der Kläger begehrt weitere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, und zwar einen höheren Zuschuss zu den Beiträgen seiner privaten Krankenversicherung für den Zeitraum vom 1.9.2017 bis zum 28.2.2018.
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