BGH - Urteil vom 12.07.2022
II ZR 81/21
Normen:
HGB § 135; BGB § 242;
Fundstellen:
BB 2022, 1857
DB 2022, 1961
DZWIR 2022, 652
GmbHR 2022, 1079
MDR 2022, 1170
WM 2022, 1598
ZIP 2022, 1695
Vorinstanzen:
LG Flensburg, vom 08.05.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 261/17
SchlHOLG, vom 14.04.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 9 U 66/20

Berechtigung eines Gesellschafters als Privatgläubiger zur Kündigung der Gesellschaft

BGH, Urteil vom 12.07.2022 - Aktenzeichen II ZR 81/21

DRsp Nr. 2022/11649

Berechtigung eines Gesellschafters als Privatgläubiger zur Kündigung der Gesellschaft

Einer nach Kündigung der Gesellschaft durch einen Gesellschafter als Privatgläubiger auf Feststellung des Ausscheidens des gekündigten Gesellschafters gerichteten Klage kann ein aus der gesellschafterlichen Treuepflicht folgender Wiederaufnahmeanspruch entgegengehalten werden.

Tenor

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 9. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 14. April 2021 im Kostenpunkt und im Urteilsauspruch zu I. 3. und I. 4. aufgehoben.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Nichtzulassungsbeschwerde- und Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Von Rechts wegen

Normenkette:

HGB § 135; BGB § 242;

Tatbestand

Die Parteien waren Gesellschafter der W. Vermögens- und Grundstücksverwaltungs- GmbH & Co. KG, einer Familiengesellschaft, die Eigentümerin mehrerer Grundstücke auf S. ist, die Beklagte zu 1 als Komplementärin, der Kläger und die Zweitbeklagte, geschiedene Eheleute, als Kommanditisten.

§ 10 des Gesellschaftsvertrags lautet auszugsweise:

"Ein Gesellschafter scheidet ferner unter Fortsetzung der Gesellschaft durch die übrigen Gesellschafter aus:

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