BAG - Urteil vom 20.10.1976
5 AZR 507/75
Normen:
BergmannsversorgungsscheinG NRW § 9 Abs. 3 ;
Fundstellen:
AP Nr. 13 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW
BB 1977, 96
BetrAV 1977, 43
DB 1977, 548
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 06.02.1974 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1680/73
LAG Düsseldorf, vom 22.07.1975 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Sa 438/74

Bergmannsversorgung: Anrechnung der unter Tage verbrachten Beschäftigungszeiten

BAG, Urteil vom 20.10.1976 - Aktenzeichen 5 AZR 507/75

DRsp Nr. 2007/24826

Bergmannsversorgung: Anrechnung der unter Tage verbrachten Beschäftigungszeiten

»Der Inhaber eines Bergmannsversorgungsscheines kann die Anrechnung der unter Tage verbrachten Beschäftigungszeiten nach § 9 Abs. 3 BergmannsversorgungsscheinG NRW insoweit verlangen, wie im neuen Beschäftigungsbetrieb Rechte dem Grunde oder der Höhe nach von der Dauer der Betriebs- oder Berufszugehörigkeit abhängen. Er hat keinen Anspruch auf Leistungen aus einer vor seinem Eintritt in den neuen Beschäftigungsbetrieb außer Kraft gesetzten einzelvertraglichen Regelung - hier Übernahme der Beiträge zur Rentenversicherung -, die vor einem bestimmten Stichtag eingestellte Arbeitnehmer nur aus Gründen der Besitzstandswahrung weiter erhalten.«

Normenkette:

BergmannsversorgungsscheinG NRW § 9 Abs. 3 ;

Hinweise:

Anmerkung: Boldt, AP Nr. 13 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW