BSG - Urteil vom 26.04.1989
7 RAr 20/88
Normen:
AFG § 41 Abs. 1, § 41 Abs. 2, § 34 Abs. 1 S. 1, § 33 ; SGG § 54 Abs. 4, § 55 Abs. 1 Nr. 1 ;

Berufliche Fortbildung im Selbststudium keine Maßnahme der beruflichen Fortbildung iS. des AFG

BSG, Urteil vom 26.04.1989 - Aktenzeichen 7 RAr 20/88

DRsp Nr. 1999/6775

Berufliche Fortbildung im Selbststudium keine Maßnahme der beruflichen Fortbildung iS. des AFG

1. Nicht an einer Maßnahme der beruflichen Fortbildung i.S. des § 41 Abs. 1 oder 2 AFG nimmt teil, wer eine berufliche Fortbildung im Selbststudium betreibt. Er kann deshalb von der Bundesanstalt für Arbeit keine Förderungsleistungen beanspruchen.2. Der Maßnahmebegriff verlangt ein Mindestmaß an institutioneller Gestaltung, um den mit der Förderung der beruflichen Bildung nach dem AFG verfolgten Zielen zu entsprechen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AFG § 41 Abs. 1, § 41 Abs. 2, § 34 Abs. 1 S. 1, § 33 ; SGG § 54 Abs. 4, § 55 Abs. 1 Nr. 1 ;