BSG - Urteil vom 23.08.1989
10 RKg 8/86
Normen:
BKGG § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ; ArbZO § 3; JArbSchG § 8 ; BAföG ;
Fundstellen:
BSGE 65, 243

Berufs- oder Schulausbildung nach dem BKGG vor Vollendung des 18. Lebensjahrs, Besuch einer Abendschule

BSG, Urteil vom 23.08.1989 - Aktenzeichen 10 RKg 8/86

DRsp Nr. 1999/6953

Berufs- oder Schulausbildung nach dem BKGG vor Vollendung des 18. Lebensjahrs, Besuch einer Abendschule

1. In einer Berufs- oder Schulausbildung befindet sich ein Jugendlicher, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, dann, wenn die Ausbildung ihn mehr als zwanzig Stunden pro Woche in Anspruch nimmt.2. Anders als nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz gelten im Kindergeldrecht für den Besuch von Abendschulen insoweit keine Besonderheiten. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BKGG § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ; ArbZO § 3; JArbSchG § 8 ; BAföG ;
Fundstellen
BSGE 65, 243