I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 12.02.2018 -
1. Der Beklagte zu 1) wird verurteilt,
a) an die Klägerin 12.489,39 EUR brutto (zwölftausendvierhundertneunundachtzig 39/100) zu zahlen;
b) an die Klägerin ab Februar 2014 bis einschließlich Januar 2017 eine Berufsunfähigkeitsrente von monatlich 734,67 EUR brutto (siebenhundertvierunddreißig 67/100) zu zahlen;
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