Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt (Oder) vom 22. Februar 2022 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I
Die Klägerin wendet sich gegen die Herabsetzung ihres Grads der Behinderung (GdB) von 80 auf 40.
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